Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular, per Internet oder über eine Vereinbarung des Trägers eventus-BILDUNG e.V. Innerhalb der nächsten 2 Wochen wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung oder der Annahme der Trägervereinbarung besteht die Möglichkeit, von dem Angebot zurückzutreten.
2. Rechnungslegung
Die Kosten für Einzelseminare mit dem Umfang von ein bis zwei Tagen und von Inhouseseminaren werden den Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder dem Träger erst nach Besuch des Seminars in Rechnung gestellt. Die
Ausbildungsverträge sind gleichzeitig auch Rechnungen. Sie erfüllen die Voraussetzung des § 4 Nr. 21, Buchstabe a, Doppelbuchstabe bb UStG. Die Verträge unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist für die in § 38 Abs. 1 ZPO Genannten der Wohn-/Geschäftssitz des Auftragsnehmers. Es wird mit Vertragslegung die Möglichkeit gewährt, die Kurskosten in Raten zu bezahlen.
3. Übertragung von Seminarplätzen
Kooperationsträger, die eine Vielzahl von Seminaren buchen, haben die Möglichkeit, bei Krankheit oder Verhinderung eines Teilnehmers / einer Teilnehmer*in den Platz an einen anderen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu vergeben. Dazu bedarf es einer formlosen schriftlichen Umbuchung.
4. Absage des Seminars durch eventus-BILDUNG e.V.
Sollte eine Veranstaltung wegen Nichterreichens der MindestteilnehmerInnenzahl oder aus anderen nicht von eventus-BILDUNG e.V. zu vertretenden Gründen ausfallen, zahlt die eventus-BILDUNG e.V. bereits geleistete Zahlungen in voller Summe zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Sollte drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht sein, wird die Veranstaltung abgesagt.
5. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eventus-BILDUNG e.V. haftet nur im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von eventus-BILDUNG e.V. oder der von ihr mit der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Termine
Die im Jahresprogramm oder im Kursprogramm angegebenen Termine können sich gegebenenfalls noch ändern. Sie erhalten dazu schnellstmöglich die entsprechenden Informationen.